Schon gewusst: Schnittblumen und Topfpflanzen werden mit 7% besteuert.
Reduzierte Mehrwertsteuer von Bettina Brosi-Oberndörfer 12. Januar 2021 Schon gewusst: Schnittblumen und Topfpflanzen werden mit 7% besteuert. Teilen Auf Facebook teilen